Abgasmessung in Wien & Umgebung
In Wien müssen bei allen Feuerstätten nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz eine Abgasmessung durchgeführt werden. Demnach müssen bei Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW all 2 Jahre und Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden. Die Abgasmessungen dürfen nur vom Magistrat der Stadt Wien befugte Überprüfungsorgane
durchführen.
Somit sind nur Rauchfangkehrer und Installateure mit dazugehöriger Zulassung und Prüfung. Bei der Abgasmessung wir begutachtet, ob zum einen der Mindestwirkungsgrad (Energieeffizienz) erfüllt und zum anderen die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.
Wichtig: Für Gasthermen oder für weitere Gasgeräte hat der Betreiber (Bewohner) für die einwandfreie und sichere Funktion sich zu kümmern.
Ihre Vorteile bei Karl Fass GmbH:
bei unseren Tätigkeiten hat Ihre Sicherheit den Vorrang
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